Leinenpflicht
In der Trainingsstunde sind die Hunde an der Leine zu führen und nur nach Aufforderung durch den Trainer abzuleinen.
Gesundheit
Nur gesunde Hunde sind mitzubringen. Läufige Hündinnen dürfen nur nach voriger Absprache teilnehmen. Hundehalter, die mit einem Hund mit Auflagen zum Training kommen (Maulkorbpflicht, Leinenpflicht, etc.) sind verpflichtet, den Trainer über diese Auflagen vor jedem Training zu informieren und diese Auflagen einzuhalten.
Rücksicht
Nicht jeder Hund ist verträglich oder möchte Kontakt haben. Deshalb begegnen Sie anderen Hunden mit Rücksichtnahme. Anderen Kursteilnehmern und Anwohnern gegenüber ist mit gebührender Achtung und Respekt zu begegnen. Lärmbelästigung ist zu vermeiden.
Zwangmittel
Auf dem Trainingsgelände und während des Unterrichtes sind Starkzwangmittel (Strom-, Stachelhalsbänder oder ähnliches) nicht geduldet! Des Weiteren ist der Umgang mit dem Hund durch Treten und Schlagen untersagt. Verstöße gegen diese Regelung führen zum sofortigen Platzverweis!
Fütterung
Es darf ausschließlich nur der eigene Hund gefüttert werden, es sei denn, die Trainer ordnen es anders an.
Haftungsregeln
Auf die Haftungsregeln und die Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung wie sie in den AGB’s beschrieben sind wird hingewiesen.
Anweisungen
Den Anweisungen der Trainer*innen ist Folge zu leisten.
Lösen
Der Hund sollte vor Betreten des Platzes genügend Möglichkeiten zum Lösen bekommen haben.
Sollte sich der Hund im Bereich des Trainingsortes lösen, ist der Kot vom Hundeführer in einer mitgebrachten Hundekottüte zu entsorgen.
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